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Der Giebelstein von Stenenbrug 1 zeigt, ebenso wie die Herzogsmühle und St. Arnoldus, einen sogenannten Stuikmand. Dies weist auf die große Bedeutung dieser Jeker-Mühlen für das Brauereigewerbe hin.
Der Stecklingskorb wurde beim Bierbrauen verwendet, um die Kräuter oder den Hopfen in das Gebräu zu geben, das dann mit den ebenfalls abgebildeten Gabeln oder Rührern umgerührt wurde.

Die Bischofsmühle, der Überlieferung nach Eigentum von Gottfried von Bouillon, ging 1094 in den Besitz des Fürstbischofs von Lüttich über und wurde von da an "Busschopsmaltmoelen" genannt. Im Jahr 1442 ging diese Mühle in den Besitz der Brauerzunft über, die hier Malz mahlen ließ. Der Louis-Stil Giebelstein weist auf eine Renovierung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hin.

Von viel früher sind zwei Steine über dem Rad in der hinteren Fassade mit der Inschrift: ANTHON CLOETT MEULEMEYSTER TERTYT Ao 1609, darunter ein zerstörtes Wappen. Auf der rechten Seite: WOLTHER VAN AVST MEULEMEYSTER TERTYT Ao 1609, darunter ein Schild mit einer Art Dreizack und durch den Griff ein Querbalken. Da die Steine vom gleichen Typ sind, kann man davon ausgehen, dass es gleichzeitig zwei Mühlenmeister gab, die die Mahlrechte gemeinsam pachteten. Für Anthony Cloett war es nicht die einzige Einnahmequelle, denn er war auch Eigentümer von "de reype" am Houtmarkt.

Im Jahr 1924 wurde das hölzerne Mühlrad durch ein eisernes ersetzt, und die Mühle wurde bis in die 50er Jahre von Müller Crijns betrieben. Zurzeit hält der Bäcker im Nebengebäude die Mühle in Betrieb und macht sie zugänglich.

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